Verordnungen
Bier als Alternative zum Wasser und als „flüssig Brot“
Am 7. Juni jährt sich ein recht junger Aktionstag der Vereinten Nationen: Seit 2019 gibt es den „Welttag der Lebensmittelsicherheit“. Die Bevölkerung mit gesunder, sicherer und überhaupt mit genügend Nahrung zu verorgen, ist seit jeher eine Herausforderung. Du ahnst, was jetzt kommt: Bier hat dabei eine wesentliche Rolle gespielt. Außerdem beantworte ich in diesem Artikel eine der häufigsten Fragen: Kann man abgelaufenes Bier noch trinken?
Während Wasser im Laufe der Geschichte oft verunreinigt war (und an vielen Orten der Welt immer noch ist), galt Bier über Jahrhunderte als Alternative. Durch einen niedrigen pH-Wert, Kohlensäure und Alkohol hielt Bier Krankheitserreger fern. Es war somit ein vergleichsweise sicheres Lebensmittel. Tatsächlich war Bier genau das für lange Zeit – ein Lebensmittel. Als „flüssig Brot“ war es wesentlicher Bestandteil der Nahrung. Noch bis vor gut hundert Jahren diente es (auch) der Kalorienzufuhr. Außerdem versorgt es den Körper mit wichtigen Vitaminen und Spurenelementen.
Schutz der Gesundheit oder wirtschaftliche Interessen?
Das „Reinheitsgebot“ von 1516 wird oft als ältestes Gesetz zur Lebensmittelsicherheit gepriesen. Das stimmt jedoch nicht (wie so einiges an diesem „Gebot“, aber dazu ein andermal mehr…). In Nürnberg beispielsweise wurde bereits gut 200 Jahre zuvor erlassen, dass außer Gerste kein anderes Getreide zum Bierbrauen verwendet werden dürfe. Damals herrschte eine Hungersnot. Auch danach folgte eine Reihe von regionalen Regelungen zum Bierbrauen. Oft spielte bei solchen Gesetzen die Gesundheit der Bevölkerung eine Rolle – wenn das Panschen von Bier oder gefährliche Zutaten wie Giftpflanzen verboten wurden.
Doch bei solchen Gesetzen ging und geht es immer auch um wirtschaftliche Interessen und um Wettbewerbsvorteile. So wurden beispielsweise jene Kräuter verboten, die in anderen Regionen das Bier sehr beliebt machten, jedoch ausgerechnet vor der eigenen Haustür nicht wuchsen. Und heute schätzt so manche Brauerei das „Deutsche Reinheitsgebot“ als wertvolles Marketing-Instrument.
Übrigens: Bei diesem viel gelobten Gebot gibt es übrigens keine 500-jährige Kontinuität. Schon wenige Jahrzehnte später gab es einen herzoglichen Erlass, der Koriander und Lorbeer erlaubte. Noch ein paar Jahrzehnte später durfte in Bayern Salz, Wacholder und Kümmel ins Bier.
Wann ist ein bier „schlecht“?
Eine Frage, die mir oft gestellt wird, betrifft die Haltbarkeit von Bier: „Kann ich Bier noch trinken, auch wenn es schon seit einer Weile abgelaufen ist?“ Als erstes würde ich fragen: „Wie konnte es überhaupt dazu kommen?!?“
Und dann antworten: In den meisten Fällen ist das kein Problem.
Insbesondere eher leichte Bierstile wie Export, Pils, Helles und ähnliche eignen sich zwar nicht zum Einlagern und Reifen über mehrere Monate oder gar Jahre im Keller (dafür sind andere Biere prädestiniert). Doch meistens kannst Du sie noch problemlos nach Ablauf des MHD trinken.
Sie gewinnen allerdings selten in Sachen Geschmack, Aroma, Kohlensäue und Schaum. So kann es zum Beispiel passieren, dass das Bier beim Öffnen überschäumt oder im Glas keine prächtige Schaumkrone mehr entsteht. Irgendwann bilden sich dann auch die typischen Alterungsaromen, die an Papier erinnern. Spätestens jetzt sollte klar sein, dass das Bier seinen Zenit überschritten hat.
Hast Du eine Frage in Sachen Bier? Schreib sie mir einfach an madeleine@bieronesse.de (oder übers Kontaktformular).